Novelle zum Bundespflegegeldgesetz – Erschwerniszuschläge, Pflegegelderhöhung & erweiterte Förderungen
Ministerialentwurf vom 29.05.2008Zusammenfassung
Der Entwurf führt Erschwerniszuschläge für schwerstbehinderte Kinder, Jugendliche und demenziell erkrankte Personen ein, erhöht das Pflegegeld um 5 %, erweitert den Förderkreis für Angehörige und legt neue Melde‑ sowie Zuständigkeitsregeln fest. Alle Änderungen gelten ab 1. Jänner 2009.Bundesministerium für Soziales und Konsumentenschutz5/30/2008XXIII
soziale Sicherheit
Schwerpunkte
- Ein Erschwerniszuschlag wird für schwerstbehinderte Kinder und Jugendliche eingeführt: bis zum 7. Lebensjahr 50 Stunden, von 7 bis 15 Jahren 75 Stunden pro Monat.
- Ein zusätzlicher Erschwerniszuschlag von 30 Stunden pro Monat wird für Personen ab dem 15. Lebensjahr mit schwerer geistiger, psychischer oder demenzieller Behinderung eingeführt.
- Das Pflegegeld wird für alle Stufen um 5 % erhöht.
- Der zulässige Zeitwert für Mobilitätshilfe im weiteren Sinn wird auf bis zu 50 Stunden pro Monat für Kinder und Jugendliche bis zum 15. Lebensjahr erhöht.
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Stark dagegen Stark dafür
Regierungsvorlage
Reform des Bundespflegegeldgesetzes
2/3 Mehrheit XXIII 24.09.2008
Gesetz
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