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Wärme‑ und Kälteleitungsausbaugesetz – Förderungen für Wärme‑ und Kältenetze
Ministerialentwurf vom 05.06.2008

Zusammenfassung

Das Wärme‑ und Kälteleitungsausbaugesetz fördert den Ausbau von Fern‑ und Nahwärme‑ sowie Fern‑ und Nahkältenetzen, um bis zu 3 Millionen Tonnen CO₂ jährlich einzusparen. Es stellt Investitionszuschüsse von bis zu 30 % (max. 200 000 € pro MW) bereit, begrenzt auf ein Jahresbudget von 60 Mio. €.
Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit6/6/2008XXIII
Energie

Schwerpunkte

  • Ziel des Gesetzes ist es, durch Förderung von Wärme‑ und Kältenetzen bis zu 3 Millionen Tonnen CO₂ jährlich einzusparen.
  • Förderfähig sind Projekte, die nach dem 1. Jänner 2008 begonnen wurden, mindestens zwei unabhängige Endverbraucher versorgen und eine nachweisbare Reduktion von Primärenergie‑ und CO₂‑Emissionen erreichen.
  • Die Förderung beträgt höchstens 30 % der Gesamtkosten (bzw. 50 % bei umweltrelevanten Mehrkosten) und ist auf maximal 200 000 € pro MW Anschlusswert begrenzt.
  • Das jährliche Fördervolumen ist auf 60 Mio. € gedeckelt, wobei jedes Bundesland maximal 24 Mio. € pro Jahr erhalten kann.
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Bartenstein Martin, Dr.

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Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit
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