Kapitalmarktstärkungs‑ und Innovationsgesetz 2008 – Einführung von Investmentgesellschaften
Ministerialentwurf vom 16.06.2008Zusammenfassung
Das KMStIG 2008 schafft die Rechtsform der Investmentgesellschaft, legt ein Mindestkapital von 2 Mio. €, Vorgaben für Investitionen in Risikokapital, Transparenz‑ und Managementpflichten sowie Teil‑Steuerbefreiungen für Gewinne und Zinsen fest.Bundesministerium für Finanzen6/17/2008XXIII
Finanzwesen
Schwerpunkte
- Einführung einer neuen Rechtsform – die Investmentgesellschaft – die ausschließlich in Risikokapital investieren darf.
- Mindestkapital der IG beträgt 2 Mio. €, die Mindesteinlage eines Investors 50 000 €, davon mindestens 25 000 € bar.
- Investitionen dürfen nur in Beteiligungen (max. 25 % des Eigenkapitals der IG) und Annex‑Finanzierungen erfolgen; Haltedauer zwischen 1 und 10 Jahren.
- Manager müssen qualifiziert sein, dürfen keine Ausschlussgründe haben und mindestens zwei Vorstandsmitglieder besitzen; bei Managementgesellschaft gelten zusätzliche Vorgaben.
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