Änderungen im Errichtungsgesetz der Forschungsförderungsgesellschaft (FFG)
Ministerialentwurf vom 11.02.2007Zusammenfassung
Der Entwurf ändert das Gesetz zur Österreichischen Forschungsförderungsgesellschaft: Er passt die Ministerialbezeichnung an, erweitert den Aufgabenbereich um internationale Aktivitäten und die Verwaltung von Fördermitteln, stellt den Aufsichtsrat neu zusammen und erhöht die Haftungsgrenzen des Bundes.Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit2/12/2007XXIII
Wissenschaften
Forschung und geistiges Eigentum
Schwerpunkte
- Der Name des Ministeriums wird von „Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Kultur“ zu „Bundesminister für Wissenschaft und Forschung“ geändert, um die aktuelle Ministerialstruktur widerzuspiegeln.
- Der Aufgabenbereich der FFG wird erweitert: Sie darf nun nationale und internationale Forschungs‑ und Technologieförderungen durchführen und öffentliche Fördermittel, etwa aus dem Energie‑ und Klimaschutzfonds, verwalten.
- Der Aufsichtsrat bekommt fünf Mitglieder, die jeweils für fünf Jahre ernannt werden: je zwei vom Wirtschafts‑ und Verkehrsminister, je eines von Finanzminister, Wirtschaftskammer, Industrieverband und Arbeitskammer sowie zwei mit Unternehmererfahrung, gemeinsam von den beiden Ministerien bestellt.
- Auch in § 8 wird die Ministerialbezeichnung angepasst, sodass überall „Bundesminister für Wissenschaft und Forschung“ erscheint.
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Stark dagegen Stark dafür
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