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Modernisierung des Zivilprozesses – EU‑Verfahren, Zustellungsreform und barrierefreier Zugang
Ministerialentwurf vom 20.07.2008

Zusammenfassung

Der Entwurf modernisiert das Zivilprozessrecht: Er führt EU‑weite Mahn‑ und Bagatellverfahren ein, ersetzt die Eigenhandzustellung durch Rückschein‑Zustellung, macht das Rekursverfahren zweiseitig, erweitert den Gebärdendolmetsch und erlaubt technische Beweisaufnahme.
Bundesministerium für Justiz7/21/2008XXIII
Bürgerliches Recht

Schwerpunkte

  • Einführung des Europäischen Mahnverfahrens, das unbestrittene Geldforderungen in allen EU‑Staaten ohne Exequatur vollstreckbar macht.
  • Einführung des Europäischen Bagatellverfahrens für grenzüberschreitende Forderungen bis 2 000 €.
  • Klagen und andere verfahrenseinleitende Schriftstücke werden künftig per Rückschein‑Zustellung (RSb) zugestellt, nicht mehr eigenhändig.
  • Das Rekursverfahren wird grundsätzlich zweiseitig, sodass jede Partei die Möglichkeit hat, auf den Rekurs des Gegners zu antworten.
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Berger Maria-Margarethe, Dr.

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