Zusammenfassung
Der Entwurf ändert das Forschungs‑ und Technologieförderungsgesetz, um die neue gemeinsame Zuständigkeit des Ministers für Verkehr, Innovation und Technologie und des Ministers für Wissenschaft und Forschung abzubilden. Er passt Formulierungen, Fristen und Besetzungsregeln der Aufsichtsorgane an, ohne zusätzliche Kosten zu verursachen.Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur2/13/2007XXIII
Wissenschaften
Forschung und geistiges Eigentum
Schwerpunkte
- Der Text in § 4 Abs. 1 lit. c wird erweitert, sodass neben dem Minister für Verkehr, Innovation und Technologie nun auch der Minister für Wissenschaft und Forschung den Jahresbericht bis 31. März erhalten muss.
- Die Frist für die Vorlage der Arbeitsprogramme wird auf den 30. September jedes Jahres festgelegt; das Mehrjahresprogramm muss öffentlich zugänglich gemacht und an den Präsidenten des Nationalrates übermittelt werden.
- Die Besetzungsregelungen für den Aufsichtsrat werden geändert: drei Mitglieder werden von der Delegiertenversammlung gewählt, je ein Mitglied wird nun vom Minister für Verkehr, Innovation und Technologie sowie vom Minister für Wissenschaft und Forschung entsendet, ein weiteres Mitglied wird gemeinsam von beiden Ministern bestimmt.
- Die Vertretungsrechte im Wissenschaftsfonds werden auf je zwei Vertreter pro Minister ausgeweitet, sodass beide Ressorts gleichberechtigt Vertreter aus dem Bereich der außeruniversitären Forschung entsenden können.
Stimmungsbarometer. Wie stehen Sie zu dem Vorschlag?
Grafik wird nach Eingabe freigeschalten. Die Ergebnisse werden anonym gespeichert.
Stark dagegen Stark dafür
Regierungsvorlage
Forschungs- und Wirtschaftsförderungsrechtsnovelle 2007
einfache Mehrheit XXIII 06.06.2007
Gesetz
Dokumente (PDFs)
Dokumente (PDFs)
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.