Bundesgesetz zur Wiederherstellung von § 4 Abs. 1 im Bauarbeitenkoordinationsgesetz
Ministerialentwurf vom 26.03.2007Zusammenfassung
Der Entwurf führt einen Verfassungsartikel ein, der das BauKG als Bundessache definiert und damit § 4 Abs. 1 wiederherstellt, sodass Bauherren bei Planung die Gefahrenverhütung beachten müssen.Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit3/27/2007XXIII
Arbeitsrecht
Schwerpunkte
- Der Entwurf stellt § 4 Abs. 1 wieder her und verpflichtet den Bauherrn, bei Planung und Vorbereitung die Grundsätze der Gefahrenverhütung zu beachten.
- Ein neuer Artikel I definiert das BauKG als Bundessache, sodass der Bund die Befugnis hat, das Gesetz zu erlassen, zu ändern und aufzuheben.
- Der Entwurf korrigiert das Urteil des Verfassungsgerichtshofs G 37/06‑6, das § 4 Abs. 1 wegen fehlender Kompetenz aufgehoben hatte.
- Durch die Beibehaltung des Bundesgesetzes wird vermieden, dass neun fast identische Landesgesetze entstehen müssten, was Verwaltungskosten und Rechtsunsicherheit reduzieren würde.
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