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Wahlrechtsänderung 2007 – Briefwahl & Wahlaltersreform
Ministerialentwurf vom 01.04.2007

Zusammenfassung

Das Gesetz ändert das Wahlrecht: Es führt die Briefwahl ein, senkt das Mindestwahlalter auf 16 Jahre und gibt Personen mit Verhinderung am Wahltag Anspruch auf eine Wahlkarte.
Bundesministerium für Inneres4/2/2007XXIII
Wahl

Schwerpunkte

  • Einführung der Briefwahl für alle Bundeswahlen, sodass Wähler*innen ihre Stimme per Post abgeben können.
  • Senkung des Wahlalters von 18 auf 16 Jahre, sodass Jugendliche ab dem 16. Geburtstag wählen dürfen.
  • Anspruch auf Ausstellung einer Wahlkarte für Personen, die am Wahltag verhindert sind (z. B. wegen Krankheit, Auslandsaufenthalt).
  • Bei der Briefwahl muss die Wähler*in eine eidesstattliche Erklärung unterschreiben, um zu bestätigen, dass der Stimmzettel persönlich und unbeobachtet ausgefüllt wurde.
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Stark dagegen Stark dafür
Regierungsvorlage
Wahlrechtsreform 2007: Senkung des Wahlalters und Einführung der Briefwahl
2/3 Mehrheit XXIII 05.06.2007
Gesetz
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Platter Günther

ÖVP

Bundesminister für Inneres
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