Zusammenfassung
Der Entwurf ändert das Kesselgesetz, um das EuGH‑Urteil zur Dienstleistungsfreiheit umzusetzen. Er erweitert die Zulassung von Erst‑ und Kesselprüfstellen auf Unternehmen mit Sitz in der EU/EWR und führt strengere Auskunfts‑ und Kontrollpflichten ein.Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit4/12/2007XXIII
Umwelt
Schwerpunkte
- Erst‑ und Kesselprüfstellen müssen künftig die aktuelle Zustelladresse ihres Sitzes an das BMWA melden.
- Die Prüfstellen sind verpflichtet, dem Minister auf Verlangen Auskunft über ihre aktuellen und geplanten Tätigkeiten in Österreich zu geben.
- Die Befugnis, Prüfungen durchzuführen, wird auf Unternehmen mit Sitz in der EU und im EWR ausgeweitet.
- Bei Nichtbefolgung von Anordnungen kann das BMWA die Befugnis der Prüfstelle aussetzen.
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Stark dagegen Stark dafür
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.