Neufassung des Bundesvergabegesetzes – mehr Transparenz und strengere Zuverlässigkeitsregeln
Ministerialentwurf vom 23.01.2007Zusammenfassung
Der Entwurf ändert das Bundesvergabegesetz: neue Definitionen, niedrigere Schwellenwerte, strengere Zuverlässigkeitsprüfungen und erweiterte Dokumentations‑ und Meldepflichten.Bundeskanzleramt1/24/2007XXIII
öffentlicher Dienst
öffentliche Verwaltung
Schwerpunkte
- Der Auftraggeber muss die berufliche Zuverlässigkeit von Unternehmern prüfen und dafür u. a. Auskünfte aus der zentralen Verwaltungsstrafe‑Videmz des Finanzministeriums einholen.
- Die Schwellenwerte für Liefer‑ und Dienstleistungsaufträge werden gesenkt (z. B. von 236 000 € auf 211 000 €).
- Angebote müssen in einem Verzeichnis erfasst, bis zur Öffnung sicher verwahrt und dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden.
- Bei offenen und nicht‑offenen Verfahren werden Angebote unmittelbar nach Ablauf der Angebotsfrist am festgelegten Ort geöffnet.
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