Zusammenfassung
Der Entwurf verlängert das Ablaufdatum des Pflege‑Übergangsgesetzes auf den 31. Dezember 2007 und führt einen neuen § 5 ein, der das Inkrafttreten der Änderung auf den 1. Juli 2007 festlegt.Bundesministerium für Soziales und Konsumentenschutz4/24/2007XXIII
Arbeitsrecht
Schwerpunkte
- Das Ablaufdatum der Übergangsregelung wird von 30. Juni 2007 auf 31. Dezember 2007 verlängert.
- Ein neuer § 5 legt fest, dass die geänderte Regelung bereits ab dem 1. Juli 2007 gilt.
- Die Fristverlängerung hat keine finanziellen Auswirkungen für den Staat.
- Durch die Verlängerung bleibt das Gesetz bis Ende des Jahres gültig, sodass die geplanten Pflege‑ und Betreuungsreformen ohne Zeitdruck umgesetzt werden können.
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