Anpassung des Lehrbeauftragtengesetzes und Unterrichtspraktikums an Pädagogische Hochschulen
Ministerialentwurf vom 08.05.2007Zusammenfassung
Der Entwurf passt das Lehrbeauftragtengesetz und das Unterrichtspraktikum an die Pädagogischen Hochschulen an, führt Fremdsprachenassistent*innen ein und ändert zahlreiche Fachbegriffe.Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur5/9/2007XXIII
öffentlicher Dienst
öffentliche Verwaltung
Schwerpunkte
- Ein neuer Paragraph (§ 3a) regelt die Fremdsprachenassistenz: Sie arbeitet 12‑15 Wochenstunden, wird vom 1. Oktober bis zum 31. Mai bezahlt und ist sozialversichert, jedoch kein Dienstverhältnis.
- Der Begriff „LPA‑Verwendungsgruppe“ wird zu „LPH‑Verwendungsgruppe“ geändert, um die Zuordnung zu Pädagogischen Hochschulen klarer zu machen.
- „Akademielehrgänge“ werden zu „Lehrgänge“ umbenannt, und „Pädagogische Institute“ werden zu „Pädagogischen Hochschulen“.
- Der Paragraph 28 wird gestrichen, weil er keinen Anwendungsbereich mehr hat.
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Stark dagegen Stark dafür
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