Änderungen der Gewerbeordnung – Ausschlussgründe, Gütesiegel, Geldwäscheprävention & EWR‑Anpassungen
Ministerialentwurf vom 05.06.2007Zusammenfassung
Der Entwurf ändert die Gewerbeordnung: er verschärft Ausschlussgründe, führt ein Gütesiegel für Meisterbetriebe ein, stärkt Anti‑Geldwäsche‑Regeln und erleichtert die Anerkennung ausländischer Qualifikationen im EU/EWR‑Raum.Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit6/6/2007XXIII
Handel
Industrie
Unternehmen und Wettbewerb
Schwerpunkte
- Natürliche Personen und Verbände, die wegen bestimmter Straftaten verurteilt wurden, dürfen kein Gewerbe ausüben.
- Ein Ausländer kann ein Gewerbe ausüben, wenn er die erforderliche Berechtigung nachweist; Familienangehörige von EU‑/EWR‑Staatsangehörigen dürfen wie Inländer arbeiten.
- Meisterbetriebe dürfen das Wort „Meister“ im Namen und ein entsprechendes Gütesiegel verwenden; das Ministerium regelt das Siegel per Verordnung.
- Umfangreiche Anti‑Geldwäsche‑ und Terrorismusfinanzierungsmaßnahmen werden eingeführt, inklusive Identitätsprüfung, Meldungspflicht und Aufbewahrung von Unterlagen.
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