Novelle des Dampfkesselbetriebsgesetzes – Vereinfachung, EU‑Anpassung und neue Ministerialbefugnisse
Ministerialentwurf vom 20.06.2007Zusammenfassung
Der Entwurf ändert das Dampfkesselbetriebsgesetz: Er definiert Wärmekraftmaschinen neu, entfernt Regelungen für Schiffs‑ und Lokomotivführer, legt Zuständigkeiten dem Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit zu und führt eine EU‑konforme Äquivalenzklausel ein.Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit6/21/2007XXIII
Arbeitsrecht
Schwerpunkte
- Der Entwurf definiert Wärmekraftmaschinen neu und schließt Fahrzeuge wie Autos, Züge, Schiffe und Flugzeuge aus.
- Die Überschrift von § 3 wird zu „Betriebswärter“ geändert.
- Die früheren Regelungen für Schiffs‑ und Lokomotivführer (lit. f und g) entfallen.
- Die Dauer der praktischen Verwendung von Betriebswärtern wird durch eine Ministerialverordnung festgelegt.
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