Zusammenfassung
Der Entwurf stärkt den Datenschutz bei Bildungsdaten, indem die Sozialversicherungsnummer extern verschlüsselt wird und Privatschulen wie öffentliche Schulen behandelt werden.Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur6/28/2007XXIII
Statistik
Schwerpunkte
- Das Gesetz regelt künftig die Nutzung von Daten für Planung, Statistik und Aufsicht in Bildungseinrichtungen.
- Privatschulen werden nun wie öffentliche Schulen in das zentrale Meldesystem eingebunden.
- Die Sozialversicherungsnummer wird von der Bundesanstalt „Statistik Österreich“ in eine nicht‑rückführbare BEKZ umgewandelt, bevor sie an das Ministerium übermittelt wird.
- Personenbezogene Daten in den Gesamtevidenzen dürfen nur indirekt gespeichert werden; die Sozialversicherungsnummer wird durch die BEKZ ersetzt.
Stimmungsbarometer. Wie stehen Sie zu dem Vorschlag?
Grafik wird nach Eingabe freigeschalten. Die Ergebnisse werden anonym gespeichert.
Stark dagegen Stark dafür
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.