<!--[0-->Umsetzung der EU‑Richtlinie 2005/36/EG für Gesundheits‑ und Krankenpflegeberufe<!--]-->
Umsetzung der EU‑Richtlinie 2005/36/EG für Gesundheits‑ und Krankenpflegeberufe
Ministerialentwurf vom 18.07.2007

Zusammenfassung

Der Entwurf setzt die EU‑Richtlinie 2005/36/EG um, führt § 28a zur Anerkennung von EWR‑ und Schweizer Qualifikationen ein und strukturiert §§ 29‑30 neu, um die berufliche Mobilität im Pflegebereich zu erleichtern.
Bundesministerium für Gesundheit, Familie und Jugend7/19/2007XXIII
Gesundheit

Schwerpunkte

  • Ein neuer § 28a regelt die Anerkennung von Qualifikationsnachweisen aus dem EWR, der Schweiz und gleichgestellten Drittstaaten.
  • Die §§ 29 und 30 werden neu strukturiert, um automatische Anerkennung für allgemeine Pflegequalifikationen und ein Prüfverfahren für Spezial‑, Lehr‑ und Führungsaufgaben zu schaffen.
  • Die Nostrifikationsregelungen werden erweitert, sodass Berufserfahrung aus dem EWR‑Raum und von Drittstaaten berücksichtigt wird.
  • § 39 ermöglicht die vorübergehende Erbringung von Pflegedienstleistungen durch EWR‑ bzw. Schweizer Fachkräfte, vorausgesetzt sie melden sich jährlich.
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Stark dagegen Stark dafür
Regierungsvorlage
Gesundheitsberufe-Rechtsänderungsgesetz 2007
einfache Mehrheit XXIII 13.03.2008
Gesetz
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Kdolsky Andrea, Dr.

Ohne Klub

Bundesministerin für Gesundheit, Familie und Jugend
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