Umsetzung der EU‑Richtlinie 2005/36/EG für Gesundheits‑ und Krankenpflegeberufe
Ministerialentwurf vom 18.07.2007Zusammenfassung
Der Entwurf setzt die EU‑Richtlinie 2005/36/EG um, führt § 28a zur Anerkennung von EWR‑ und Schweizer Qualifikationen ein und strukturiert §§ 29‑30 neu, um die berufliche Mobilität im Pflegebereich zu erleichtern.Bundesministerium für Gesundheit, Familie und Jugend7/19/2007XXIII
Gesundheit
Schwerpunkte
- Ein neuer § 28a regelt die Anerkennung von Qualifikationsnachweisen aus dem EWR, der Schweiz und gleichgestellten Drittstaaten.
- Die §§ 29 und 30 werden neu strukturiert, um automatische Anerkennung für allgemeine Pflegequalifikationen und ein Prüfverfahren für Spezial‑, Lehr‑ und Führungsaufgaben zu schaffen.
- Die Nostrifikationsregelungen werden erweitert, sodass Berufserfahrung aus dem EWR‑Raum und von Drittstaaten berücksichtigt wird.
- § 39 ermöglicht die vorübergehende Erbringung von Pflegedienstleistungen durch EWR‑ bzw. Schweizer Fachkräfte, vorausgesetzt sie melden sich jährlich.
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