Novelle des KAKuG – Trennung Ärzt*innen/Zahnärzt*innen, Widerspruchsregister & erweiterte Patientenrechte
Ministerialentwurf vom 06.08.2007Zusammenfassung
Der Gesetzentwurf passt das KAKuG an: Er trennt ärztliche und zahnärztliche Leitungsaufgaben, führt ein Widerspruchsregister für Organspenden ein, stärkt Patient*innen‑Informationen bei Datenweitergabe und regelt Kostenbeiträge bei Transferierungen.Bundesministerium für Gesundheit, Familie und Jugend8/7/2007XXIII
Gesundheit
Schwerpunkte
- Einführung einer getrennten Leitung für Zahnambulatorien: Selbständige Zahnambulanzen müssen künftig von einem geeigneten Zahnarzt geleitet werden.
- Ergänzung von Formulierungen, die zahnärztliche Leistungen in den ärztlichen Dienst integrieren (z. B. „ärztlicher bzw. zahnärztlicher Dienst“).
- Patient*innen können bei der Entlassung die Weitergabe ihrer Krankengeschichte an einweisende Ärzt*innen oder Zahnärzt*innen nur mit ausdrücklicher Zustimmung erlauben.
- Bei Aufnahme in die Sonderklasse muss die Einrichtung über mögliche Datenübermittlungen an private Versicherer informieren und auf das Recht zum Widerspruch hinweisen.
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