<!--[0-->Änderungen des Bundesvergabegesetzes 2006 – Einführung von Eigenerklärungen und qualifizierten elektronischen Signaturen<!--]-->
Änderungen des Bundesvergabegesetzes 2006 – Einführung von Eigenerklärungen und qualifizierten elektronischen Signaturen
Ministerialentwurf vom 28.10.2008

Zusammenfassung

Der Entwurf ändert das Bundesvergabegesetz: Er führt die „Eigenerklärung“ ein, verlangt qualifizierte elektronische Signaturen, passt Schwellenwerte an und regelt Subunternehmer‑ sowie Transparenz‑Pflichten bei Auftragsvergaben.
Bundeskanzleramt10/29/2008XXIV
öffentlicher Dienst
öffentliche Verwaltung

Schwerpunkte

  • Der Auftraggeber muss festlegen, welche Nachweise (Befugnis, Zuverlässigkeit, finanzielle und technische Leistungsfähigkeit) Unternehmer erbringen müssen; die Anforderungen dürfen nur im Umfang des Auftragsgegenstandes gerechtfertigt sein.
  • Angebote müssen mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen werden; bei mehrteiligen Angeboten ist ein sicheres Verketten der Teile vorgeschrieben.
  • Die Weitergabe des gesamten Auftrags ist grundsätzlich verboten; nur Teilaufgaben dürfen an Subunternehmer vergeben werden, sofern diese die erforderliche Befugnis und Leistungsfähigkeit besitzen.
  • Ausschreibungsunterlagen müssen grundsätzlich elektronisch bereitgestellt werden; Gebühren für Unterlagen dürfen nur die tatsächlichen Herstellungskosten decken.
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Stark dagegen Stark dafür
Image of politician Lopatka Reinhold, Dr. © Parlamentsdirektion/PHOTO SIMONIS

Lopatka Reinhold, Dr. - 66

ÖVP

Abgeordneter zum Nationalrat
Staatssekretär im Bundeskanzleramt
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