Neues Finanz‑ und Anleger‑Entschädigungsmodell – Informations‑ und Beitragspflichten für Wertpapierfirmen
Ministerialentwurf vom 30.11.2008Zusammenfassung
Der Entwurf ändert das Wertpapieraufsichtsgesetz und das Bankwesengesetz. Er führt neue Informationspflichten für Wertpapierfirmen ein und schafft ein vier‑Säulen‑Finanzierungsmodell für die Anleger‑Entschädigung, das jährliche Beiträge, Versicherungs‑ bzw. Garantiezusätze und mögliche Sonderbeiträge vorsieht.Bundesministerium für Finanzen12/1/2008XXIV
Finanzwesen
Schwerpunkte
- Wertpapierfirmen müssen Kunden bei Vertragsabschluss darüber informieren, wenn sie sogenannte Eigenprodukte anbieten – also Finanzinstrumente, die der Firma oder verbundenen Unternehmen einen zusätzlichen wirtschaftlichen Vorteil bringen.
- Kunden müssen darauf hingewiesen werden, dass Wertpapierfirmen keine Kundengelder im Rahmen von Wertpapierdienstleistungen entgegennehmen dürfen.
- Wertpapierfirmen müssen Kunden auf die regelmäßige Veröffentlichung marktüblicher Provisionen und Entgelte durch die gesetzliche Interessenvertretung der Finanzdienstleister hinweisen.
- Ein Früherkennungs‑System wird eingerichtet; Abschlussprüfer und die Finanzmarktaufsicht (FMA) sollen Daten an die Entschädigungseinrichtung liefern.
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Stark dagegen Stark dafür
Regierungsvorlage
Verbesserung des Anlegerschutzes durch Informations‑ und Finanzierungsregeln
einfache Mehrheit XXIV 11.03.2009
Gesetz
Dokumente (PDFs)
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