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Modernisierung der Lehrpersonengesetze – neue Qualifikationen und geschlechtsneutrale Bezeichnungen
Ministerialentwurf vom 15.10.2009

Zusammenfassung

Der Entwurf ändert das Landeslehrer‑Dienstrechtsgesetz und das Landesvertragslehrergesetz: Er ersetzt „Lehrer“ durch „Lehrpersonen“, präzisiert Bewerbungswege, erweitert Qualifikationsmöglichkeiten für Wirtschaftsfächer und führt neue Titel sowie eine BEd‑Ausbildung ein.
Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft10/16/2009XXIV
öffentlicher Dienst
öffentliche Verwaltung

Schwerpunkte

  • Bewerbungen müssen künftig an die in der Ausschreibung bezeichnete Stelle gesendet werden, nicht mehr über den klassischen Dienstweg.
  • Für Lehrpersonen im Fach Wirtschaft wird eine neue Qualifikationsregelung eingeführt: ein Diplom‑ oder Magisterabschluss plus mindestens zweijährige fachspezifische Berufspraxis reicht aus.
  • Der Begriff „Lehrer“ wird durch das geschlechtsneutrale „Lehrpersonen“ ersetzt, um Gleichstellung zu fördern.
  • Zusätzlich wird die Möglichkeit eingeführt, die Berufsreifeprüfung als Qualifikationsnachweis für die Verwendungsgruppe L2b1 zu nutzen.
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Berlakovich Nikolaus, Dipl.-Ing.

ÖVP

Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft
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