Zusammenfassung
Der Entwurf modernisiert das Strafvollzugsrecht: Er regelt die Berechnung von bedingter Entlassung, führt ein Opfer‑Informationsrecht, beschränkt gemeinnützige Leistungen, schafft die Justizwache, begrenzt Datenzugriffe, bindet Psychotherapeuten ein und verschärft Kontrollen bei Suchtmittelkonsum sowie beim Paketempfang.Bundesministerium für Justiz10/27/2009XXIV
Strafrecht
Schwerpunkte
- Bei einer bedingten Entlassung wird die tatsächlich in Haft verbrachte Zeit bei der Berechnung des Entlassungstermins berücksichtigt.
- Bestimmte Opfer von Gewalt in Wohnungen werden über die Entlassung des Strafgefangenen informiert, wenn sie dies beantragen.
- Gemeinnützige Leistungen dürfen nicht mehr für Ersatzfreiheitsstrafen über sechs Monate erbracht werden.
- Die Justizwache wird als eigenständiger Wachkörper im Bundesministerium für Justiz gesetzlich verankert.
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Stark dagegen Stark dafür
Regierungsvorlage
Reform des Strafvollzugsrechts – neue Regelungen zu Entlassung, Doping‑Betrug, Überwachung und Hygiene
einfache Mehrheit XXIV 10.12.2009
Gesetz
Dokumente (PDFs)
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Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.