Zusammenfassung
Der Entwurf 119/ME XXIV. GP erweitert das Strafgesetzbuch, um Terrorcamps, Online‑Anleitungen und Hassaufrufe gegen geschützte Gruppen strafbar zu machen.Bundesministerium für Justiz12/4/2009XXIV
Strafrecht
Schwerpunkte
- Der § 64‑Abs. 1‑Z 9 wird um die Formulierung „ferner Ausbildung für terroristische Zwecke (278e)“ ergänzt.
- § 278‑Abs. 2 wird erweitert, sodass Verweise auf § 278d und die dort genannten Straftaten mit aufgenommen werden.
- In § 278c‑Abs. 1 werden die neuen Unterpunkte 9a, 9b und 9c eingefügt – sie regeln Aufforderungen zu strafbaren Handlungen, zu terroristischen Straftaten und zur Verhetzung.
- Ein neuer § 278e führt die Straftat „Ausbildung für terroristische Zwecke“ ein, mit Freiheitsstrafe von einem bis zu zehn Jahren.
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Stark dagegen Stark dafür
Regierungsvorlage
Erweiterung des StGB: Terrorismus‑, Umwelt‑ und Hassrede‑Strafbestände
einfache Mehrheit XXIV 20.10.2011
Gesetz
Dokumente (PDFs)
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