Änderung des Bildungsdokumentationsgesetzes – Datenverbund & Namens‑Update
Ministerialentwurf vom 02.03.2010Zusammenfassung
Der Entwurf ändert das Bildungsdokumentationsgesetz: Er erweitert den Namen‑Begriff zu „Familien-/Nachname“, führt einen Datenverbund für Pädagogische Hochschulen ein und passt Anlage 1 an die neue modulare Schulstruktur an. Die Regelungen gelten ab dem 1. September 2010.Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur3/3/2010XXIV
Statistik
Schwerpunkte
- Der Begriff „Familienname“ wird zu „Familien-/Nachname“ geändert, damit das Gesetz auch den Nachnamen von eingetragenen Partner*innen berücksichtigt.
- Ein Datenverbund für Pädagogische Hochschulen wird eingeführt, analog zum bestehenden Universitäts‑Datenverbund, um die Verwaltung von Studierendendaten zu vereinfachen und Mehrfachzulassungen zu verhindern.
- Anlage 1 wird an die neue modulare Schulstruktur angepasst: Schulstufen‑ und Klassenangaben entfallen, das Wort „modular“ wird ergänzt und diverse Verweise auf das alte Schulunterrichtsgesetz entfernt.
- Die neuen Bestimmungen treten mit Ablauf des Tages der Kundmachung in Kraft; einzelne Änderungen in Anlage 1 gelten ab dem 1. September 2010.
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