Modernisierung von Unterrichtsmitteln und Prüfungsordnung im Schulunterrichtsgesetz
Ministerialentwurf vom 31.03.2010Zusammenfassung
Der Entwurf modernisiert das Schulunterrichtsgesetz: Er erweitert die Genehmigungskriterien für Unterrichtsmittel, führt ein Gutachterverfahren und ein verkürztes Verfahren ein, strukturiert Prüfungen neu und hebt alte Regelungen zu AHS‑Spezifika auf.Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur4/1/2010XXIV
Primarstufe
Schwerpunkte
- Unterrichtsmittel (z. B. Schulbücher) müssen künftig den Lehrplan, die Kompetenzorientierung der Schulart und Kriterien wie Wirtschaftlichkeit, Sparsamkeit und Zweckmäßigkeit erfüllen.
- Bevor ein Unterrichtsmittel als geeignet erklärt wird, muss eine Gutachterkommission prüfen, ob es die Voraussetzungen von § 14 Abs. 2 erfüllt und für den Unterricht sinnvoll und kompetenzfördernd ist.
- Ein verkürztes Verfahren kann eingesetzt werden, wenn es sich um Aktualisierungen bereits genehmigter Materialien handelt oder wenn keine ausreichende Aussicht auf Eignung nach den Kriterien besteht.
- Wiederholungsprüfungen finden in den ersten beiden Unterrichtstagen der ersten Woche des nächsten Schuljahres statt; maximal ein Pflichtgegenstand kann im Haupttermin nach Antrag des Schülers wiederholt werden.
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Stark dagegen Stark dafür
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