Änderung des Berufsreifeprüfungsgesetzes – modulare Ausbildung & erweiterte Vortragende
Ministerialentwurf vom 31.03.2010Zusammenfassung
Der Entwurf ändert das Berufsreifeprüfungsgesetz: Er ersetzt den Semesterbezug durch ein modulares System, erweitert die zulässigen Vortragenden um fünf Lehramtsgruppen und legt das Inkrafttreten auf den 1. September 2010 fest.Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur4/1/2010XXIV
Bildung
Schwerpunkte
In Kraft ab 01.09.2010
- Die Definition im § 1 Abs. 1 Z 10 wird von einem reinen Semesterbezug auf ein modulares System umgestellt, sodass nun alle Module über die Pflichtgegenstände der ersten vier Semester anerkannt werden.
- In § 8 Abs. 1 werden fünf Lehramtsgruppen als zulässige Vortragende in Lehrgängen zur Vorbereitung auf die Teilprüfung „Fachbereich“ aufgenommen.
- Die Änderungen treten am 1. September 2010 in Kraft.
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