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Stärkung der ambulanten öffentlichen Gesundheitsversorgung
Ministerialentwurf vom 14.04.2010

Zusammenfassung

Der Entwurf stärkt die ambulante Gesundheitsversorgung durch neue Regelungen für Gruppenpraxen, Qualitäts‑ und Evaluierungsorgane sowie eine verpflichtende Berufshaftpflichtversicherung.
Bundesministerium für Gesundheit4/15/2010XXIV
Gesundheit

Schwerpunkte

  • Ein neues Zulassungsverfahren für Gruppenpraxen wird eingeführt; die Praxis muss vom Landeshauptmann nach Vorlage eines Gutachtens und Auflagenbeschreibung zugelassen werden.
  • Die Österreichische Gesellschaft für Qualitätssicherung & Qualitätsmanagement in der Medizin (ÖQMed) wird gegründet und erhält Aufgaben zur Entwicklung von Qualitätskriterien, Durchführung von Evaluierungen und Führung eines Qualitätsregisters.
  • Für Gruppenpraxen gelten spezielle Vergütungsregelungen; die Abrechnung erfolgt über einheitliche elektronische Diagnosen‑ und Leistungsdokumentation und Pauschalmodelle, wenn mehrere Fachrichtungen vertreten sind.
  • Alle Krankenanstalten und freiberuflichen Ärzt*innen müssen eine Berufshaftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckung von 2 000 000 € pro Schadensfall abschließen; bei Nicht‑Vorlage haftet der Versicherungsnehmer persönlich.
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Stark dagegen Stark dafür
Regierungsvorlage
Stärkung der ambulanten öffentlichen Gesundheitsversorgung – Einführung von Gruppenpraxen, Versicherungspflicht & Qualitätskontrolle
einfache Mehrheit XXIV 09.07.2010
Gesetz
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Stöger Alois, diplômé

SPÖ

Bundesminister für Gesundheit
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