Zivildienstgesetz-Novelle 2010 – Erweiterung, Verwaltungsvereinfachung und neue Disziplinarmaßnahmen
Ministerialentwurf vom 25.04.2010Zusammenfassung
Der Entwurf ändert das Zivildienstgesetz: Er erweitert zulässige Tätigkeiten, verlagert Zuständigkeiten auf die Zivildienstserviceagentur, führt strengere disziplinarische Maßnahmen ein und modernisiert Daten‑ und Ausweisregelungen.Bundesministerium für Inneres4/26/2010XXIV
Zivildienst
Schwerpunkte
- Der Zivildienst darf künftig auch in Kinderbetreuungseinrichtungen sowie in Einrichtungen zur Integration und Beratung von Fremden geleistet werden.
- Im Anerkennungsbescheid wird künftig angegeben, welchem geografischen Gebiet (nach § 3 Abs. 2) der Rechtsträger zuzuordnen ist.
- Zivildiensterklärungen werden künftig an die Zivildienstserviceagentur übermittelt, nicht mehr an den Bundesminister für Inneres.
- Die Zivildienstserviceagentur bestimmt nun, ob die Zivildienstpflicht erloschen ist, anstatt des Bundesministers für Inneres.
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