Zusammenfassung
Der Entwurf ändert das Bauarbeiter‑Urlaubs‑ und Abfertigungsgesetz: Er legt das Kalenderjahr als Urlaubsjahr fest, erhöht die erforderlichen Anwartschaftswochen, führt eine Ausnahme für Doppellehrlinge Dachdecker/Spengler ein, stärkt die Informationspflichten der Arbeitgeber und erstattet die vollen Nebenleistungen.Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz5/7/2010XXIV
Arbeitsrecht
Schwerpunkte
- Lehrlinge, die gleichzeitig in den Lehrberufen Dachdecker und Spengler ausgebildet werden, sind vom Geltungsbereich des BUAG ausgenommen.
- Der Urlaubsanspruch wird an das Kalenderjahr gekoppelt; für 52 Anwartschaftswochen gibt es 30 Werktage, bei 150 Wochen 36 Werktage.
- Urlaub darf nur in vollen Tagen genommen werden – Teilurlaube auf einzelne Stunden entfallen.
- Die Sonderregel, dass ein Urlaubstag bei einem Feiertag auf einen Samstag verlängert wird, entfällt.
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Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.