Einrichtung eines Künstler‑Servicezentrums und Möglichkeit zur Ruhendmeldung
Ministerialentwurf vom 24.06.2010Zusammenfassung
Der Entwurf schafft ein zentrales Servicezentrum für Künstler*innen und erlaubt ihnen, ihre künstlerische Tätigkeit vorübergehend ruhen zu lassen, um von der Pflichtversicherung befreit zu werden und Arbeitslosengeld zu erhalten.Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz6/25/2010XXIV
soziale Sicherheit
Schwerpunkte
- Ein KünstlerInnen‑Servicezentrum wird bei der Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft eingerichtet, das Auskünfte erteilt, bei Melde‑ und Antragsverfahren unterstützt und Berufsanfänger*innen gezielt berät.
- Künstler*innen können ihre selbständige künstlerische Erwerbstätigkeit ruhen lassen; während des Ruhens sind sie von der Pflichtversicherung in Kranken‑ und Pensionsversicherung befreit.
- Der Künstler‑Sozialversicherungsfonds muss die Ruhendmeldungen elektronisch an die Sozialversicherungsanstalt übermitteln und auf Anfragen zum Servicezentrum Auskünfte geben.
- Die Ruhendmeldung wird mit Ablauf des Kalendermonats wirksam, endet einen Tag vor Wiederaufnahme der Tätigkeit; währenddessen besteht kein Anspruch auf Beitragszuschuss.
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