Zusammenfassung
Der Entwurf passt das ÖPNRV‑G 1999 an die EU‑Verordnung 1370/2007 an, definiert neue Verkehrsdienst‑Kategorien und führt Transparenzpflichten für Ausgleichszahlungen ein.Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie10/22/2010XXIV
Verkehr
Schwerpunkte
- Das Gesetz wird so angepasst, dass es die EU‑Verordnung 1370/2007 über öffentliche Personenverkehrsdienste berücksichtigt.
- Neue Definitionen unterscheiden künftig zwischen kommerziellen Verkehrsdiensten (nicht aus öffentlichen Mitteln finanziert) und nicht‑kommerziellen Verkehrsdiensten (teilweise aus öffentlichen Mitteln finanziert).
- Die Länder müssen bis spätestens 31. Dezember 2011 eine unabhängige Stelle benennen, die alle Ausgleichszahlungen für nicht‑kommerzielle Verkehrsdienste erfasst und transparent darstellt.
- Ab 2012 müssen die Länder jährlich einen Bericht über die gesammelten Ausgleichszahlungen an das Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie schicken; der Bericht ist bis zum 31. März des Folgejahres einzureichen.
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