Zusammenfassung
Der Entwurf ändert das Bundespflegegeld‑, Kriegsgefangenenentschädigungs‑ und Bundesbahngesetz: Stundenwerte in den Pflegegeldstufen 1 und 2 werden erhöht, der Betrag in Stufe 6 steigt, Zuständigkeiten werden von der AUVA zur Pensionsversicherungsanstalt bzw. von der ÖBB‑Dienstleistungs‑Gesellschaft zur VAEB verlagert und neue Berichtspflichten werden eingeführt.Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz10/28/2010XXIV
soziale Sicherheit
Schwerpunkte
- Die Anspruchsstunden für Pflegegeldstufe 1 und 2 werden von 50/75 Stunden auf 60/85 Stunden pro Monat angehoben.
- Der monatliche Betrag für Pflegegeldstufe 6 wird von 1.242 € auf 1.260 € erhöht.
- Im § 12 wird die Bezugnahme auf den Landesgesundheitsfonds aktualisiert und ein neuer Satz eingefügt, der bei fehlender Anrechnung die Pflegegelder zurückforderbar macht.
- Die Zuständigkeit für die Pflegegeldentscheidungen wird von der Allgemeinen Unfallversicherungsanstalt auf die Pensionsversicherungsanstalt übertragen.
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