Deregulierung der Gewerbeordnung – Abschaffung des integrierten Betriebs und Lockerung von Geschäftsführer‑Voraussetzungen
Ministerialentwurf vom 27.10.2010Zusammenfassung
Der Entwurf ändert die Gewerbeordnung 1994: Er streicht das Konzept des integrierten Betriebs, erleichtert die Anforderungen an Geschäftsführer und hebt Regelungen für Einkaufszentren auf. Gleichzeitig wird ein Übergangs‑ und Inkrafttretungsmechanismus eingeführt.Bundesministerium für Wirtschaft, Familie und Jugend10/28/2010XXIV
Handel
Industrie
Unternehmen und Wettbewerb
Schwerpunkte
- Der letzte Satz von § 17 Abs. 1 wird gestrichen, wodurch die Voraussetzung, dass ein Befähigungsnachweis bei der Anmeldung vorgelegt werden muss, entfällt.
- Der gesamte § 37, der das Konzept des integrierten Betriebs regelt, wird aufgehoben.
- Ein neuer Satz wird in § 39 Abs. 2 eingefügt, der besagt, dass ein Geschäftsführer die persönlichen Voraussetzungen erfüllt, auch wenn er die Unternehmerprüfung nicht abgelegt hat.
- Die Paragraphen § 77 Abs. 5‑9, die Regelungen zu Einkaufszentren enthalten, werden gestrichen.
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