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Ministerialentwurf zur umfassenden Novellierung von Dienst‑, Pensions‑ und Gleichstellungsgesetzen
Ministerialentwurf vom 27.10.2010

Zusammenfassung

Der Entwurf ändert zahlreiche Bundesgesetze, führt einen einwöchigen bis vierwöchigen Frühkarenzurlaub für Väter ein, passt Pensions- und Urlaubsregelungen an und modernisiert das Gleichbehandlungsgesetz.
Bundeskanzleramt10/28/2010XXIV
öffentlicher Dienst
öffentliche Verwaltung

Schwerpunkte

  • Die Formulierung „zur Pflege eines behinderten Kindes“ wird aus den genannten Paragraphen gestrichen, um die Regelungen klarer zu gestalten.
  • Ein neuer § 75d führt den Frühkarenzurlaub für Väter ein: 1‑4 Wochen unbezahlter Urlaub, beantragbar bis zwei Monate vor dem Geburtstermin.
  • Ein neuer § 13d regelt die finanzielle Ausgleichszahlung während eines Beschäftigungsverbotes nach dem Mutterschutz‑ bzw. Vaterschafts‑Mutterschaftsgesetz.
  • Der Arbeitgeber muss künftig 12,55 % des Bruttogehalts als monatlichen Pensionsbeitrag an das Finanzministerium abführen.
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Stark dagegen Stark dafür
Regierungsvorlage
Budgetbegleitgesetz 2011 (981 d.B.)
einfache Mehrheit XXIV 20.12.2010
Gesetz
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Pröll Josef, Dipl.-Ing.

ÖVP

Vizekanzler
Bundesminister für Finanzen
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