Gesetzesänderungen für Parteienfinanzierung, Publizistikförderung und digitale Verwaltung
Ministerialentwurf vom 01.11.2010Zusammenfassung
Der Entwurf passt das Parteien‑, Publizistik‑, KommAustria‑, Verwaltungs‑ und Zustellgesetz an: Er führt index‑gebundene Finanzierungen ein, erweitert die digitale Kommunikation und definiert das Internet als zulässige Kundmachungsform.Bundeskanzleramt11/2/2010XXIV
Politische Partei
Schwerpunkte
- Der Jahresbetrag für Zuwendungen an Parteien wird auf 16 164 960 Euro festgesetzt und ab 2015 jährlich an den Verbraucherpreisindex angepasst.
- Die Berechnung der Fördermittel für Publizistik wird auf Basis von 2,21 Euro pro wahlberechtigten Bürger umgestellt und ebenfalls index‑gebunden.
- Ein neuer Absatz (3a) schafft zusätzliche Mittel für die Vertriebsförderung, die aus dem Digitalisierungsfonds und vom Bundeskanzleramt in den Jahren 2011‑2014 übertragen werden.
- Das Internet wird als zulässige Form der Kundmachung definiert, wenn das Edikt einen Hinweis auf die zugrunde liegende Adresse enthält.
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Stark dagegen Stark dafür
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.