Einführung von Stabilitäts‑ und Flugabgaben sowie umfassende Steuerreformen
Ministerialentwurf vom 02.11.2010Zusammenfassung
Das Gesetz führt eine Stabilitätsabgabe für Banken und eine Flugabgabe pro Passagier ein und ändert zahlreiche Steuer- und Abgabengesetze.Bundesministerium für Finanzen11/3/2010XXIV
Umwelt
Verkehr
Finanzwesen
Steuerrecht
Schwerpunkte
- Einführung einer Stabilitätsabgabe für Kreditinstitute, berechnet auf die unkonsolidierte Bilanzsumme mit einem Satz von 0,055 % bis 20 Mrd. € und 0,085 % darüber hinaus; zusätzlich wird ein Satz von 0,015 % auf das Derivate‑Geschäftsvolumen erhoben.
- Einführung einer Flugabgabe, die pro Passagier je nach Entfernung zum Zielflugplatz gestaffelt ist (8 € Kurzstrecke, 20 € Mittelstrecke, 35 € Langstrecke) und für Kinder unter 2 Jahren, Besatzungsmitglieder, medizinische/humanitäre Flüge sowie kurze Transitflüge befreit wird.
- Anpassung des Einkommensteuergesetzes: die Frist für den Zeitraum, in dem die Steuervergünstigungen gelten, wird von zehn auf fünfzehn Jahre verlängert.
- Erhöhung des Steuersatzes für bestimmte Kapitalerträge (z. B. 12,5 % wird auf 25 % angehoben) im Rahmen der Änderungen des Körperschaftsteuergesetzes.
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