Einführung einer befristeten Prüfungsprämie für Pädagogische Hochschulen (2010/11)
Ministerialentwurf vom 16.11.2010Zusammenfassung
Der Entwurf fügt dem Prüfungstaxengesetz einen befristeten Abschnitt hinzu, der im Studienjahr 2010/2011 eine Prüfungsprämie von 110 Euro pro Studierenden an Pädagogischen Hochschulen vorsieht.Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur11/17/2010XXIV
Bildung
Finanzwesen
Verwaltungsrecht
Schwerpunkte
- Ein neuer Abschnitt VI wird im Prüfungstaxengesetz eingeführt, der die Gewährung von Prüfungsprämien an Pädagogischen Hochschulen für das Studienjahr 2010/2011 regelt.
- Das Rektorat kann in Abstimmung mit dem Dienststellenausschuss Lehrende für die Begutachtung von Bachelorarbeiten oder für besondere Prüfungsleistungen mit einer jederzeit widerruflichen Prämie ausstatten.
- Die Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur stellt pro eingeschriebenem Studierenden einen Betrag von 110 Euro bereit, der nicht dem allgemeinen Prüfungsbudget unterliegt.
- Die Regelung tritt am 1. Oktober 2010 in Kraft und endet am 30. September 2011.
Stimmungsbarometer. Wie stehen Sie zu dem Vorschlag?
Grafik wird nach Eingabe freigeschalten. Die Ergebnisse werden anonym gespeichert.
Stark dagegen Stark dafür
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.