Änderung des Ausländerbeschäftigungsgesetzes – neue Definitionen, Kontingente & Strafen
Ministerialentwurf vom 08.12.2010Zusammenfassung
Der Gesetzentwurf ändert das Ausländerbeschäftigungsgesetz: Er erweitert die Definition von „Ausländer“, führt neue Präferenzregeln, legt Kontingente für Fach‑ und Schlüsselkräfte fest und verschärft Sanktionen bei illegaler Beschäftigung.Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz12/9/2010XXIV
Beschäftigung und Arbeitsbedingungen
Schwerpunkte
- Der Anwendungsbereich des Gesetzes wird erweitert: EU‑Arbeitnehmer mit Freizügigkeit sowie Ehegatten und minderjährige Kinder österreichischer Staatsbürger werden künftig als „Ausländer“ im Sinne des Gesetzes behandelt.
- Arbeitgeber müssen sämtliche von der Behörde erteilten Bewilligungen (z. B. Beschäftigungsbewilligung, Rot‑Weiß‑Rot‑Karte) im Betrieb für die Einsichtnahme bereitstellen.
- Beschäftigungsbewilligungen werden nur erteilt, wenn die Arbeitsmarktprüfung positiv ausfällt und der Arbeitgeber die Einhaltung von Lohn‑ und Sozialvorschriften garantiert.
- Bei der Arbeitsmarktprüfung haben ausländische Bewerber mit Anspruch auf Arbeitslosenversicherung, Inhaber einer Rot‑Weiß‑Rot‑Karte, türkische Assoziationsarbeitnehmer und andere bevorzugten Zugang.
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Stark dagegen Stark dafür
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