Zusammenfassung
Der Entwurf richtet einen Pflegefonds ein, aus dem zweckgebundene Zuschüsse an Länder und Gemeinden für den Ausbau der Langzeitpflege von 2011 bis 2014 fließen.Bundesministerium für Finanzen5/16/2011XXIV
Finanzausgleich
Schwerpunkte
- Ein Pflegefonds wird beim Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz eingerichtet, der die Grundlage für die Zweckzuschüsse bildet.
- Der Fonds wird über einen Vorwegabzug aus den Gemeinschaftsabgaben finanziert; jährlich werden 100 Mio. € (2011), 150 Mio. € (2012), 200 Mio. € (2013) und 235 Mio. € (2014) als Zweckzuschüsse bereitgestellt.
- Die Mittel dürfen für mobile, stationäre, teilstationäre, Kurzzeit‑ und alternative Wohnformen sowie Case‑/Care‑Management im laufenden Betrieb verwendet werden; maximal 50 % des Landesanteils dürfen für stationäre Dienste eingesetzt werden.
- Eine bundesweite Pflegedienstleistungsdatenbank wird eingerichtet; die Länder müssen bis zum 30. September jedes Jahres ihre Daten elektronisch übermitteln.
Stimmungsbarometer. Wie stehen Sie zu dem Vorschlag?
Grafik wird nach Eingabe freigeschalten. Die Ergebnisse werden anonym gespeichert.
Stark dagegen Stark dafür
Regierungsvorlage
Änderung des Finanzausgleichsgesetzes 2008
einfache Mehrheit XXIV 07.12.2011
Gesetz
Dokumente (PDFs)
Gesetzestext - Finanzausgleichsgesetz 2008, Gesundheits- und Sozialbereich-Beihilfengesetz, Bundesfinanzgesetz 2011
Materialien - Finanzausgleichsgesetz 2008, Gesundheits- und Sozialbereich-Beihilfengesetz, Bundesfinanzgesetz 2011
Gesetzestext - Pflegefondsgesetz
Materialien - Pflegefondsgesetz
Begleitschreiben - Verteiler
Anlage - Pflegefondsgesetz
Begleitschreiben
Dokumente (PDFs)
Gesetzestext - Finanzausgleichsgesetz 2008, Gesundheits- und Sozialbereich-Beihilfengesetz, Bundesfinanzgesetz 2011
Materialien - Finanzausgleichsgesetz 2008, Gesundheits- und Sozialbereich-Beihilfengesetz, Bundesfinanzgesetz 2011
Gesetzestext - Pflegefondsgesetz
Materialien - Pflegefondsgesetz
Begleitschreiben - Verteiler
Anlage - Pflegefondsgesetz
Begleitschreiben
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.