Zusammenfassung
Das Abkommen regelt die Möglichkeit, dass Angestellte der CTBTO freiwillig in die österreichische Sozialversicherung einsteigen und gleichzeitig Leistungen aus dem CTBTO‑Vorsorgefonds erhalten können.Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz5/24/2011XXIV
soziale Sicherheit
internationales Abkommen
Schwerpunkte
- Angestellte der CTBTO können innerhalb von drei Monaten nach Arbeitsbeginn freiwillig einer oder mehreren Zweigen der österreichischen Sozialversicherung beitreten.
- Der Beitritt wird wirksam, wenn innerhalb von sieben Tagen nach Arbeitsbeginn eine schriftliche Erklärung abgegeben wird; fehlt diese, gilt die Erklärung am darauffolgenden Tag.
- Bei einer Entsendung von mehr als drei Monaten endet die Versicherung, kann aber durch eine schriftliche Erklärung aufrechterhalten werden.
- Wird ein Angestellter in den CTBTO‑Vorsorgefonds aufgenommen, kann er die von ihm geleisteten Pensionsbeiträge erstattet bekommen; der Antrag muss innerhalb von 18 Monaten gestellt werden.
Stimmungsbarometer. Wie stehen Sie zu dem Vorschlag?
Grafik wird nach Eingabe freigeschalten. Die Ergebnisse werden anonym gespeichert.
Stark dagegen Stark dafür
Dokumente (PDFs)
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.