Zusammenfassung
Der Entwurf schafft ein zentrales Register und verbindliche Pflichten für Unternehmen, Verbände und Einzelpersonen, die Einfluss auf politische Entscheidungen nehmen wollen, um mehr Transparenz zu gewährleisten.Bundesministerium für Justiz6/22/2011XXIV
Lobbying
Transparenz
Verwaltungskontrolle
Verwaltungsorganisation
Politik der Zusammenarbeit
Schwerpunkte
- Das Gesetz regelt, welche Tätigkeiten als Lobbying gelten und legt fest, dass diese nur dann zulässig sind, wenn sie transparent registriert werden.
- Interessenvertretungsunternehmen (IVU) müssen sich und ihre Beschäftigten, Aufträge sowie Jahresumsätze in das Register eintragen.
- Lobbyisten dürfen erst tätig werden, wenn sie im Register eingetragen sind und müssen bei jedem Erstkontakt mit einem Funktionsträger ihre Auftraggeber‑ und Aufgabenstellung offenlegen.
- Alle Akteure müssen die im Gesetz festgelegten Prinzipien einhalten, z. B. wahrheitsgemäße Information, Verzicht auf unlauteren Druck und Beachtung von Unvereinbarkeitsregeln.
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Stark dagegen Stark dafür
Regierungsvorlage
Lobbying- und Interessenvertretungs-Transparenz-Gesetz (LobbyG)
2/3 Mehrheit XXIV 27.06.2012
Gesetz
Dokumente (PDFs)
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