Zusammenfassung
Der Entwurf erweitert die Ausnahmeregelung des GeoDIG auf alle öffentlichen Geodatenstellen und korrigiert kleinere Formulierungs‑ und Verweisfehler.Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft7/5/2011XXIV
Umwelt
Schwerpunkte
- Die Ausnahmeregelung, dass das GeoDIG nur für Geodatensätze gilt, die rechtlich vorgeschrieben sind, wird auf alle öffentlichen Geodatenstellen ausgeweitet.
- Damit umfasst die neue Regelung auch ausgegliederte Unternehmen und andere Einrichtungen, die öffentliche Aufgaben im Umwelt‑ oder Versorgungsbereich wahrnehmen.
- Korrektur eines Tippfehlers: das Wort „diesen“ wird zu „diesem“ geändert, um den Bezug klarer zu machen.
- Die Mindestanforderungen für Metadaten werden auf die EU‑Verordnung 1205/2008 verwiesen; Metadaten müssen zusätzlich Angaben zu Zugangs‑Beschränkungen enthalten.
Stimmungsbarometer. Wie stehen Sie zu dem Vorschlag?
Grafik wird nach Eingabe freigeschalten. Die Ergebnisse werden anonym gespeichert.
Stark dagegen Stark dafür
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.