Erweiterung des Umweltstrafrechts zur Umsetzung der EU‑Richtlinie 2008/99/EG
Ministerialentwurf vom 21.07.2011Zusammenfassung
Der Entwurf erweitert das Strafgesetzbuch um neue Umwelt‑Straftatbestände (Ozonschicht, geschützte Arten, Abfall) und passt die Strafprozessordnung an, um EU‑Umweltdirektiven zu erfüllen.Bundesministerium für Justiz7/22/2011XXIV
Strafrecht
Schwerpunkte
- Der Entwurf definiert „Lebensraum innerhalb eines geschützten Gebiets“ als jeden Lebensraum, der nach EU‑Vogelschutz‑ bzw. Naturschutzrichtlinien besonders geschützt ist.
- Der Begriff „geschützte wildlebende Tierart“ wird eingeführt und bezieht sich auf Arten, die in der EU‑Fauna‑Flora‑Habitat‑Richtlinie gelistet sind.
- Analog wird „geschützte wildlebende Pflanzenart“ definiert.
- Neue Straftatbestände gegen die Herstellung, Einfuhr, Ausfuhr und Verwendung von Stoffen, die zum Abbau der Ozonschicht führen (Freiheitsstrafe bis zu 2 Jahre oder Geldstrafe bis 360 Tagessätze).
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