Zusammenfassung
Das BVergGVS 2011 regelt die Beschaffung von militärischen und sicherheitsrelevanten Leistungen, definiert Schwellenwerte und verschiedene Vergabeverfahren sowie besondere Sicherheits‑ und Nachweispflichten.Bundeskanzleramt7/28/2011XXIV
öffentlicher Dienst
öffentliche Verwaltung
Schwerpunkte
- Das Gesetz regelt die Vergabe von Bau‑, Liefer‑ und Dienstleistungsaufträgen, die militärische oder sicherheitsrelevante Ausrüstung betreffen.
- Es wird festgelegt, dass ein Vergabeverfahren nach diesem Gesetz durchgeführt werden muss, wenn ein Teil des Auftrags nicht durch das allgemeine BVergG 2006 abgedeckt ist.
- Die Schwellenwerte bestimmen, ob ein Verfahren im Oberschwellen‑ (ab 5 150 000 € für Bauaufträge, ab 412 000 € für Liefer‑/Dienstleistungsaufträge) oder im Unterschwellenbereich (unterhalb dieser Beträge) anzuwenden ist.
- Alle Vergabeverfahren müssen die Grundsätze des freien und lauteren Wettbewerbs, Gleichbehandlung sowie das Diskriminierungsverbot beachten.
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