Umsetzung der EU‑Richtlinie 2010/24/EU zur grenzüberschreitenden Amtshilfe bei Steuerforderungen
Ministerialentwurf vom 27.09.2011Zusammenfassung
Das EU‑Vollstreckungsamtshilfegesetz führt die EU‑Richtlinie 2010/24/EU in Österreich ein, erweitert den Anwendungsbereich auf alle Steuer‑ und Abgabenansprüche, etabliert ein zentrales Verbindungsbüro beim Finanzminister und regelt Auskünfte, Zustellungen sowie Vollstreckungs‑ und Sicherungsmaßnahmen.Bundesministerium für Finanzen9/28/2011XXIV
Steuerwesen
Schwerpunkte
- Das Gesetz regelt die Amtshilfe zwischen Österreich und anderen EU‑Staaten bei der Vollstreckung von Steuer‑ und Abgabenansprüchen.
- Der Bundesminister für Finanzen oder sein Vertreter ist als zentrale Behörde und Verbindungsstelle für alle Anfragen zuständig.
- Auf Ersuchen werden alle relevanten Auskünfte, die für die Vollstreckung nötig sind, über ein standardisiertes Formblatt elektronisch übermittelt.
- Vollstreckungsbehörden können bei Vorliegen eines gültigen Exekutionstitels aus einem anderen Mitgliedstaat die Forderung in Österreich vollziehen.
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