Bundeshaftungsobergrenzengesetz (BHOG) – Festlegung einer Haftungsobergrenze 2012‑2014
Ministerialentwurf vom 02.10.2011Zusammenfassung
Der Entwurf legt für 2012‑2014 eine Gesamthaftungsobergrenze des Bundes von 193 Mrd. € fest und führt neue Melde‑ und Berichtspflichten für außerbudgetäre Einheiten ein.Bundesministerium für Finanzen10/3/2011XXIV
Öffentliche Finanzen und Haushaltspolitik
Schwerpunkte
- Ein Gesamt‑Haftungsrahmen von 193 Mrd. € wird für den Zeitraum vom 1. Januar 2012 bis zum 31. Dezember 2014 festgelegt.
- Davon werden 18 Mrd. € für bereits bestehende Haftungen reserviert, die nicht mehr für neue Verpflichtungen verwendet werden dürfen.
- Ein separater Rahmen von 100 Mio. € wird für Haftungen der außerbudgetären Einheiten des Bundes eingerichtet.
- Außerbudgetäre Einheiten müssen jährlich bis zum 31. Oktober ihre Haftungsstände melden; Überschreitungen von 10 % (mindestens 1 Mio. €) sind sofort zu melden.
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