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Anpassung der Verkehrsgesetze an EU-Vorgaben
Ministerialentwurf vom 20.12.2011

Zusammenfassung

Dieses Gesetz passt die österreichischen Regeln für den Güter- und Personenverkehr an das EU-Recht an. Es führt ein zentrales Register für Verkehrsunternehmen ein und regelt die Arbeitszeiten selbstständiger Fahrer neu.
Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie12/21/2011XXIV
Straßenverkehr

Schwerpunkte

  • Anpassung der nationalen Gesetze an die neuen EU-Verordnungen für den Güter- und Personenverkehr.
  • Einrichtung eines zentralen, elektronischen Registers für alle Verkehrsunternehmen zur besseren Überwachung.
  • Festlegung der maximal erlaubten wöchentlichen Arbeitszeit für selbstständige Kraftfahrer auf durchschnittlich 48 Stunden.
  • Verschärfung der Anforderungen an die Zuverlässigkeit und finanzielle Leistungsfähigkeit für die Erteilung von Beförderungsgenehmigungen.
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Stark dagegen Stark dafür
Regierungsvorlage
Reform des Güter- und Personenbeförderungsrechts
einfache Mehrheit XXIV 31.01.2013
Gesetz
Image of politician Bures Doris © Parlamentsdirektion/Thomas Topf

Bures Doris - 64

SPÖ

Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie
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