Zusammenfassung
Dieses Gesetz passt die österreichischen Regeln für den Güter- und Personenverkehr an das EU-Recht an. Es führt ein zentrales Register für Verkehrsunternehmen ein und regelt die Arbeitszeiten selbstständiger Fahrer neu.Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie12/21/2011XXIV
Straßenverkehr
Schwerpunkte
- Anpassung der nationalen Gesetze an die neuen EU-Verordnungen für den Güter- und Personenverkehr.
- Einrichtung eines zentralen, elektronischen Registers für alle Verkehrsunternehmen zur besseren Überwachung.
- Festlegung der maximal erlaubten wöchentlichen Arbeitszeit für selbstständige Kraftfahrer auf durchschnittlich 48 Stunden.
- Verschärfung der Anforderungen an die Zuverlässigkeit und finanzielle Leistungsfähigkeit für die Erteilung von Beförderungsgenehmigungen.
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Stark dagegen Stark dafür
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.