Zusammenfassung
Der Entwurf beschränkt das Seeschiffahrtsgesetz auf Jachten bis 24 m, schafft internationale Zertifikate basierend auf privaten Befähigungsnachweisen und gibt der Wasserstraßen‑Gesellschaft Aufsichts- sowie Gebührenbefugnisse.Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie1/17/2012XXIV
See- und Binnenschiffsverkehr
Schwerpunkte
- Das Gesetz gilt nur noch für österreichische Jachten (bis 24 m Länge); andere Seeschiffe erhalten keinerlei Rechte als österreichisches Seeschiff.
- Die Pflicht zur Eintragung von Jachten in das Seeschiffsregister wird aufgehoben.
- Ein neues Verfahren für Internationale Zertifikate wird geschaffen, das private Befähigungsnachweise von anerkannten Verbänden (MSVÖ, ÖSV) als Grundlage nutzt.
- Die „via donau – Österreichische Wasserstraßen‑Gesellschaft“ erhält Aufsichtsrecht, kann Weisungen erteilen und die Gebühren für die Zertifikate festlegen.
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Stark dagegen Stark dafür
Regierungsvorlage
Reform des Seeschifffahrtsgesetzes und Regelung des Jachtsports
einfache Mehrheit XXIV 19.04.2012
Gesetz
Dokumente (PDFs)
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Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.