Förderkürzung für Parteiakademien & Transparenz bei Managergehältern
Ministerialentwurf vom 16.02.2012Zusammenfassung
Der Entwurf senkt 2012‑2016 jährlich 550 000 € der Förderung von Parteiakademien und legt neue, transparente Kriterien für die Vergütung von Leitungsorganen in staatsnahen Unternehmen fest.Bundeskanzleramt2/17/2012XXIV
Presse
Schwerpunkte
- Die jährliche Fördersumme für Parteiakademien wird von 2012 bis 2016 um 550 000 € gekürzt; die Kürzung wird nach der Zahl der Abgeordneten jeder Partei verteilt.
- Der letzte Satz in § 6 Abs. 2 wird gestrichen; die übrigen Bestimmungen bleiben unverändert.
- § 7 definiert neue Kriterien für die Berechnung des Jahresgehalts von Leitungsorganen: Aufgaben, branchenübliche Vergütungen und wirtschaftliche Lage des Unternehmens werden berücksichtigt.
- § 9 wird ergänzt, sodass die Regelungen von §§ 6 und 7 auf alle zukünftigen bzw. wiederholten Führungsaufträge nach Inkrafttreten am 1. März 2012 gelten.
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Stark dagegen Stark dafür
Regierungsvorlage
1. Stabilitätsgesetz 2012
einfache Mehrheit XXIV 28.03.2012
Gesetz
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