Zusammenfassung
Der Entwurf passt das Futtermittelgesetz an EU‑Vorgaben an, führt neue Exportkennzeichnungspflichten ein und stärkt die behördlichen Kontrollbefugnisse.Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft3/15/2012XXIV
Land- und Forstwirtschaft, Fischerei
Schwerpunkte
- Der Anwendungsbereich wird geändert: Das Gesetz gilt nicht mehr für Arzneimittel, sodass Futtermittel‑Export nur noch nach EU‑Recht geprüft wird.
- Die Kategorie „bestimmte Erzeugnisse“ wird gestrichen, weil die zugrunde liegende EU‑Richtlinie aufgehoben wurde.
- Für Futtermittel, Vormischungen und Zusatzstoffe, die für den Export in Drittländer bestimmt sind, wird eine Kennzeichnungspflicht eingeführt.
- Die Behörden dürfen Audits durchführen und Experten bei Kontrollen einbinden; zudem erhalten sie die Befugnis, nähere Verordnungen zur Durchführung der Kontrollen zu erlassen.
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Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.