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Anpassung des Futtermittelgesetzes an EU‑Recht
Ministerialentwurf vom 14.03.2012

Zusammenfassung

Der Entwurf passt das Futtermittelgesetz an EU‑Vorgaben an, führt neue Exportkennzeichnungspflichten ein und stärkt die behördlichen Kontrollbefugnisse.
Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft3/15/2012XXIV
Land- und Forstwirtschaft, Fischerei

Schwerpunkte

  • Der Anwendungsbereich wird geändert: Das Gesetz gilt nicht mehr für Arzneimittel, sodass Futtermittel‑Export nur noch nach EU‑Recht geprüft wird.
  • Die Kategorie „bestimmte Erzeugnisse“ wird gestrichen, weil die zugrunde liegende EU‑Richtlinie aufgehoben wurde.
  • Für Futtermittel, Vormischungen und Zusatzstoffe, die für den Export in Drittländer bestimmt sind, wird eine Kennzeichnungspflicht eingeführt.
  • Die Behörden dürfen Audits durchführen und Experten bei Kontrollen einbinden; zudem erhalten sie die Befugnis, nähere Verordnungen zur Durchführung der Kontrollen zu erlassen.
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Stark dagegen Stark dafür
Regierungsvorlage
Anpassung der Agrar- und Forstgesetzgebung an die neue Verwaltungsgerichtsbarkeit
einfache Mehrheit XXIV 22.05.2013
Gesetz
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Berlakovich Nikolaus, Dipl.-Ing.

ÖVP

Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft
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