Zusammenfassung
Der Entwurf verlängert die Sprachförderkurse in Österreich um zwei Schuljahre (2012/13‑2013/14) und regelt deren Inkrafttreten zum 2. September 2012, ohne neue Kosten für den Bundeshaushalt zu verursachen.Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur3/30/2012XXIV
Bildung
Organisation des Unterrichtswesens
Schwerpunkte
- Die zeitliche Befristung der Sprachförderkurse wird von den Schuljahren 2010/11‑2011/12 auf 2012/13‑2013/14 ausgeweitet.
- Die Regelung in § 8e Abs. 3, die die Mindestschülerzahl von acht für die Einrichtung von Kursen festlegt, wird ebenfalls auf die Schuljahre 2012/13‑2013/14 ausgedehnt.
- Ein neuer § 131 Abs. 27 wird eingefügt, der das Inkrafttreten von § 8e Abs. 1 am 2. September 2012 festlegt und die Umsetzung in den Ländern innerhalb eines Jahres vorsieht.
- Die Kurse richten sich an Schülerinnen und Schüler, die aufgrund mangelnder Deutschkenntnisse als außerordentliche Schüler aufgenommen wurden.
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Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.